Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die rechtliche Basis für eine faire Zusammenarbeit. Stand: Januar 2026.
Swiss OR Compliant
§1 Geltungsbereich & Gegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Ruta Group (handelnd unter der Marke "GlasBox Studio"), Werkstrasse 11, 6102 Malters (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich für den geschäftlichen Verkehr (B2B). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Gegenstand der Verträge ist, je nach Vereinbarung, die Entwicklung von Software (Web/App), SEO-Dienstleistungen, AI-Implementationen oder Beratungsleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich für den geschäftlichen Verkehr (B2B). Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Gegenstand der Verträge ist, je nach Vereinbarung, die Entwicklung von Software (Web/App), SEO-Dienstleistungen, AI-Implementationen oder Beratungsleistungen.
§2 Art der Leistung
2.1 Software & Web (Werkvertrag): Bei der Erstellung von Webseiten oder Apps schuldet der Auftragnehmer die Herstellung eines funktionsfähigen Werkes gemäss Pflichtenheft.
2.2 SEO & Marketing (Dienstvertrag): Bei SEO-Dienstleistungen (Suchmaschinenoptimierung) schuldet der Auftragnehmer ein sorgfältiges Tätigwerden, aber keinen konkreten Erfolg (z.B. Platz 1 bei Google). Rankings liegen im Einflussbereich von Drittanbietern (Google) und können nicht garantiert werden.
2.3 AI Solutions: Der Auftragnehmer implementiert AI-Modelle (z.B. LLMs). Aufgrund der probabilistischen Natur von KIs übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit ("Halluzinationen") der generierten Outputs.
2.2 SEO & Marketing (Dienstvertrag): Bei SEO-Dienstleistungen (Suchmaschinenoptimierung) schuldet der Auftragnehmer ein sorgfältiges Tätigwerden, aber keinen konkreten Erfolg (z.B. Platz 1 bei Google). Rankings liegen im Einflussbereich von Drittanbietern (Google) und können nicht garantiert werden.
2.3 AI Solutions: Der Auftragnehmer implementiert AI-Modelle (z.B. LLMs). Aufgrund der probabilistischen Natur von KIs übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit ("Halluzinationen") der generierten Outputs.
§3 Mitwirkungspflichten
3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten, Inhalte (Texte, Bilder) und Zugänge (Server, DNS) zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
3.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung des Zeitplans führen.
3.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung des Zeitplans führen.
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (Fixpreise oder Stundensätze). Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders ausgewiesen.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
4.3 Bei Projekten über CHF 3'000 ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30-50% zu verlangen. Der Projektstart erfolgt nach Zahlungseingang.
4.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte am Werk beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
4.3 Bei Projekten über CHF 3'000 ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von 30-50% zu verlangen. Der Projektstart erfolgt nach Zahlungseingang.
4.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte am Werk beim Auftragnehmer (Eigentumsvorbehalt).
§5 Abnahme & Gewährleistung
5.1 Nach Fertigstellung des Werkes wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel meldet (Stillschweigende Abnahme).
5.2 Die Gewährleistungsfrist für Softwarefehler (Bugs) beträgt 6 Monate ab Abnahme. Ausgeschlossen sind Fehler, die durch Updates von Drittanbietern (Browser, APIs, Plugins) nach Projektabschluss entstehen.
5.2 Die Gewährleistungsfrist für Softwarefehler (Bugs) beträgt 6 Monate ab Abnahme. Ausgeschlossen sind Fehler, die durch Updates von Drittanbietern (Browser, APIs, Plugins) nach Projektabschluss entstehen.
§6 Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Datenverlust) wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
6.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
6.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
§7 Gerichtsstand & Recht
7.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
7.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern (Kanton Luzern, Schweiz). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz/Sitz zu belangen.
7.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern (Kanton Luzern, Schweiz). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz/Sitz zu belangen.